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vmh design

Vincent Maximilian Hermann

Schreinermeister

ADRESSEGerlachweg 9a 

TEL: 01721340773

E-MAIL: hello@vmh-design.de

Texte:

medialike GmbH

 

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Informationen gemäß § 5 TMG:

 

Vincent Herrmann

vmh Design

Gerlachweg 9a

80999 München

 

Tel.: 0172 1340773

Email: hello@vmh-design.de

 

Einzelunternehmen/Inhaber: Vincent Herrmann

Gerichtsstand München

Ust-ID: DE 14719600256

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Vincent Herrmann (Adresse s.o.)

 

 

Haftungsausschluss

 

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Urheberrecht

 

© Vincent Herrmann – 2016 – Alle Rechte vorbehalten.

Soweit nicht anders angegeben, unterliegen alle Seiten dem Urheberrecht. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- oder Animationsdateien einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Weiterhin können Bilder, Grafiken, Text- oder sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung in unserem Internetangebot ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Realisierung der Website: medialike GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Sämtliche Aufträge werden nur aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers und solche, die in den Bedingungen nicht festgelegt sind, erkennt der Verkäufer (nachfolgend „vmh design“) nicht an, es sei denn, vmh design hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn vmh design in Kenntnis entgegenstehender oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht festgelegten Bedingungen die Leistungen vorbehaltslos ausführt.

II. Vertragsabschluss – Änderungen und Ergänzungen – Mündliche Nebenabreden

  1. Die Bestellung des Käufers ist ein – mit Zugang bei vmh design für den Käufer bindendes Vertragsangebot. Das Angebot von vmh design gilt als angenommen, wenn es der Käufer schriftlich bestätigt, durch dessen Unterschrift auf dem Angebot, es schlüssig durch Leistung oder Rechnungsstellung annimmt oder wenn vmh design nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Angebots ausdrücklich widerspricht.

  2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind von vmh design nur dann verbindlich, wenn vmh design sie schriftlich bestätigt oder schlüssig durch Leistungs- oder Rechnungsstellung angenommen hat.

III. Preise – Preiserhöhung

  1. Vmh design ist an die mit dem Käufer vereinbarten Preise vier Monate, ab Zustandekommen des Vertrages, mindestens jedoch bis zum Ablauf einer vereinbarten längeren Bindungsfrist gebunden.

  2. Die Angebotsbindungsfrist ist im jeweiligen Angebot aufgeführt.

  3. Erfolgt die Leistung erst nach Ablauf der Preisbindung gemäß Ziffer III.1 und ändern sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistung die Einkaufspreise von vmh design für die Materialien, die für die Leistung benötigt werden und/oder die für die Leistung gesetzliche Mehrwertsteuer, so ist vmh design berechtigt, die mit dem Käufer vereinbarten Preise im Umfang sämtlicher Änderungen (d.h. Erhöhung und Senkung) aller vorstehend abschließend aufgezählter Kostenfaktoren zu ändern.

  4. Die Preisänderung tritt bei schriftlicher Mitteilung an den Käufer in Kraft.

  5. Bei Preisänderung von mehr als 10% steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.

IV. Fälligkeit

  1. Der Vertragspreis wird mit der Lieferung des Kaufgegenstandes und/oder der Erbringung der vereinbarten Leistung fällig, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, tritt die Fälligkeit mit Beginn des Verzuges ein. Nach der vertraglichen Anzahlung ist bis 5 Tage nach vollständiger Lieferung der Rest der Kaufsumme fällig. Egal ob es einen Mangel oder Reklamationen gibt, hat der Käufer nicht das Recht einen Einbehalt zu verlangen, außer die gelieferte Ware entspricht nicht dem Kaufgegenstand laut Kaufvertrag.

V. Höhere Gewalt – Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Unvorhergesehene Ereignisse, die vmh design nicht zu vertreten hat, z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Gesetzesänderungen sowie sonstige Fälle Höherer Gewalt – auch bei Lieferanten von vmh design, führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen. Sollte es aufgrund derartiger Ereignisse nicht möglich sein, die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen, so sind Käufer und vmh design zum Rücktritt vom Vertrag oder ggf. vom noch nicht erfüllten Teil desselben berechtigt. Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

  2. Vmh design wird von der Leistungspflicht befreit, wenn vmh design unverschuldet, nicht oder nicht rechtzeitig mit der Richtigen zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert wird.

VI. Liefertermin – Lieferung – Gefahrenübergang

  1. Ist kein Liefertermin vereinbart, kann vmh design mit einer Bereitstellungsanzeige eine Frist zur Abholung oder Annahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist nicht die Abholung oder ermöglicht der Käufer nicht die Anlieferung, dann gerät der Käufer in Annahmeverzug. Die Folgen sind in Ziffer IV und in Ziffer IX geregelt.

  2. Eine Freihauslieferung erfolgt durch vmh design nur, wenn diese ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.

  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht ab dem von vmh design mitgeteilten Abholtermin bzw. ab Anlieferung am Bestimmungsort auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Montage durch vmh design vereinbart wurde.

VII. Montage – Mitwirkungsobliegenheiten – Abnahme

  1. Eine Montage durch vmh design erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.

  2. Der für die Montage vorgesehene Raum, muss vor Beginn der Arbeiten vollständig fertig, frei von fremden Gegenständen und besenrein sein.

  3. Anschlüsse an Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen können nur hergestellt werden, wenn diese vollständig betriebsfähig sind. Die Kosten für separate Anschlüsse (außerhalb der Montagetermine) bei zunächst nicht betriebsfähigen Leitungen sind vom Käufer zusätzlich zu tragen.

  4. Bedenken gegen die Montage-/Eignung bereits vorhandener Einrichtungsgegenstände (Wände, Böden, Decken, Leitungen usw.) hat der Käufer vmh design unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat vmh design über bekannte oder mögliche Hindernisse oder Erschwernisse von der Montage zu unterrichten. Nichterfüllung oder der dadurch entstandene Mehraufwand/sep. Anfahrt wird sep. abgerechnet nach Stunden.

  5. Bei Deckenbefestigungen muss die Raumdecke tragfähig sein; Mehraufwendungen für technische Zusatzeinrichtungen werden gesondert zu Lasten des Käufers berechnet.

  6. Die Montagearbeiter von vmh design sind nicht befugt, Erweiterungen des vertraglichen Leistungsumfanges zu vereinbaren und über die vereinbarten Lieferungen und Leistungen hinauszugehen.

  7. Nach deren Abschluss hat der Käufer die Arbeiten sofort zu prüfen und abzunehmen. Hierfür wird ein schriftliches Protokoll erstellt, in dem alle Beanstandungen aufzulisten sind. Das Protokoll ist vom Monteur und Verkäufer zu unterschreiben.

  8. Erfolgt die Abnahme nicht sofort, so ist innerhalb von 5 Werktagen nach Anlieferung dies vom Käufer nachzuholen. Terminmitteilung erfolgt mindestens 3 Tage zuvor durch vmh design.

  9. Erscheint der Käufer zum Abnahmetermin unentschuldigt nicht, gilt die erbrachte Leistung von vmh design als abgenommen. Das Gleiche gilt, wenn die gelieferte und montierte Ware vor Abnahme in Gebrauch genommen wurde. Auf die Folgen der vorzeitigen Benutzung oder des Ausbleibens bei der Abnahme ist der Käufer in der Terminmitteilung hinzuweisen

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises Eigentum von vmh design.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts dafür Sorge zu tragen, dass alle gelieferten Gegenstände mit äußerster Sorgfalt behandelt und vor Schäden geschützt werden. Dies gilt auch, wenn die gelieferte Ware nicht für den Käufer selbst, sondern nach dessen Bestimmungen für Dritte bestimmt ist.

 

  1. Bei der Übergabe an Dritte Personen hat der Käufer diese auf das Bestehen der Eigentumsvorbehalte hinzuweisen. Ist die Übergabe an Dritte Personen mit einem Ortswechsel verbunden, hat der Käufer vmh design unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dasselbe gilt bei Eingriffen Dritter in die Ware, insbesondere bei Pfändungen.

  2. Als Sicherheit für die Ansprüche von vmh design und deren Höhe und Umfang tritt der Käufer seinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen gegenüber Dritten aus Lieferung und Leistungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand an vmh design ab. Vmh design nimmt die Abtretung an.

IX. Annahmeverzug – Schadensersatz

  1. Verweigert der Käufer rechtswidrig ernsthaft die Erfüllung des Vertrages (z.B. Leistung einer vereinbarten Zahlung) oder die Abnahme der vertraglichen Leistungen, so ist vmh design berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Kaufpreises zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Vmh design bleibt die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens vorbehalten.

  2. Führt der Annahmeverzug des Käufers zu Verzögerung der Auslieferung, ist vmh design berechtigt, dem Käufer die durch die Einlagerung der vertraglichen Leistungen entstandenen Kosten und Aufwendungen, min. aber 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass überhaupt keine Lagerungskosten entstanden sind. Die gesetzlichen Rechte vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu beanspruchen bleiben unberührt.

X. Mangelansprüche

  1. Abweichungen in Struktur, Qualität, Farbe, Gewicht, Ausrüstung und Musterung gegenüber Ausstellungsstücken oder Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.

  2. Keine Ansprüche bestehen wegen Mängeln, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung oder nach Gefahrenübergang infolge unsachgemäßer Pflege, Verlegung oder Behandlung entstehen.

  3. Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen ab Lieferung/Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

XI. Haftung

  1. Vmh design haftet auf Schadensersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des §284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“ genannt) wegen Mängel der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die vmh design bei Vertragsabschluss aufgrund für vmh design erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit über bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.

  3. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XII. Rücktrittsrecht

  1. Unabdingbare gesetzliche Rücktrittsrechte sollen durch die Vertragsbedingungen nicht beschränkt werden.

  2. Vmh design ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wenn:

    1. Der Käufer über seine Kreditwürdigkeit bedingte Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

    2. Der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder ein Vergleichsverfahren beantragt hat.

    3. Der Käufer die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abgegeben hat.Zuvor ist dem Käufer jedoch Gelegenheit zu geben, Rücktritt innerhalb angemessener Frist durch Sicherheitsleistung im Umfang des ausstehenden Vertragspreises abzuwenden.

  3. Im Falle des Rücktrittes nach Ziffer XII.2 ist der Käufer zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß Ziffer IX.1 verpflichtet.

XIII. Geltendes Recht – Gerichtsstand

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen im unternehmerischen Verkehr ist Sitz von vmh design. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz von vmh design.

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